Die besondere Lage im Rahmen des Coronavirus veranlasst die Gemeinden des Kantons Glarus, gemeinsam einen Aufruf an die stimmberechtigten Personen zu richten.
Abstimmung liechtensteiner
Abstimmung. (Symbolbild) - keystone
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Die besondere Lage im Rahmen der Coronavirus-Pandemie veranlasst die Gemeinden des Kantons Glarus, gemeinsam einen Aufruf an die stimmberechtigten Personen zu richten. Den Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus ist es wichtig, die stimmberechtigten Personen und die Mitglieder der Wahlbüros in den Stimmlokalen zu schützen.

Dank den verschiedenen Arten, die für die Stimmabgabe zur Verfügung stehen, ist es möglich, das Stimmrecht auszuüben, ohne in direkten Kontakt mit anderen Menschen treten zu müssen. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz von weiteren Personen rufen die Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus alle stimmberechtigten Personen auf, bei der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2020 brieflich oder vorzeitig bei den dafür auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Stellen abzustimmen.

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