

Ersatzwahl Mitglied des Gemeinderates

Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen spätestens am 2. Mai 2019, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist und höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat. Die entsprechenden Formulare können unter der Rubrik Dienstleistungen heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 313 86 86, bezogen werden.
Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 1. September 2019, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 12. Juli 2019, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Stille Wahl
Gemäss Art. 28. lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.