Wie die Gemeinde Frutigen angibt, wird die Ortsdurchfahrt saniert. Vom 30. Oktober bis etwa Mitte Dezember 2023 sind deshalb Verkehrsbehinderungen zu erwarten.
Gastfamilie Frutigen
Frutigen Dorf. - Daniel Teuscher
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Ab dem 30. Oktober 2023 bis voraussichtlich Mitte Dezember 2023 wird eine Teilstrecke von der Widibrücke bis zum Spital Frutigen für Bauarbeiten beeinträchtigt.

In diesem Zeitraum sind möglicherweise Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten.

Die grossräumige Umleitung des Verkehrs von und nach Adelboden via Reudlen über die alte Staatsstrasse (Reichenbach im Kandertal – Frutigen) bleibt bis circa Mitte Dezember 2023 in Betrieb.

Verkehrseinschränkungen auf der Kanderstegstrasse

Die Kanderstegstrasse bleibt im Abschnitt Untere Bahnhofstrasse bis Parallelstrasse vom 30. Oktober 2023 bis circa Ende November 2023 weiterhin nur in Fahrtrichtung Spiez befahrbar.

In der Gegenrichtung wird der Verkehr kleinräumig über die Christoph-Kunz-Olympiastrasse, die Schwandistrasse sowie die Obere und Untere Bahnhofstrasse umgeleitet.

Fahrzeuge mit einer Höhe mehr als 3,8 Meter müssen die Umleitung über Reudlen benützen.

Aktuelle Informationen ab Ende Oktober 2023

Die Kanderstegstrasse ist von der Unteren Bahnhofstrasse in Richtung Adelboden ab dem 30. Oktober 2023 wieder in beiden Fahrtrichtungen offen.

Bei der Engstligebrücke wird vom 30. Oktober 2023 bis circa Mitte Dezember 2023 der Verkehr jedoch in beiden Fahrtrichtungen mittels Lichtsignalisation wechselseitig einspurig geführt.

Punktuell wird der Verkehr von Hand geregelt. Die Anordnungen des Verkehrsdienstes sind strikt zu befolgen.

Verkehrshinweise für Fussgänger und Radfahrer

Fussgänger und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.

In der verbotenen Fahrtrichtung auf der Kanderstegstrasse müssen Radfahrende absteigen und das Trottoir benützen (Velo schieben).

Gestützt auf Artikel 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und Artikel 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert sowie in einer Fahrtrichtung gesperrt und umgeleitet.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

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