

Zeihen: Mitteilung aus dem Regionalen Steueramt BEEHZ

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2020 ist abgelaufen. Die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt. Achtung: Neu sind diese gebührenpflichtig! Sollte nach Erhalt der ersten Mahnung keine Reaktion erfolgen, wird eine zweite Mahnung mit Bussenandrohung zugestellt.
Kurz darauf werden die Bussen ausgefällt. Dies hat unangenehme Konsequenzen. Es wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen erfolgen. Die Steuerbehörde holt sich danach die nötigen Informationen selber ein (z.B. direkt beim Arbeitgeber).
Gesuch um Verlängerung möglich
Das Steueramt bittet alle, welche die Unterlagen 2020 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen, kann beim Steueramt ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden. Die Mitarbeitenden des Steueramtes stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.