Am 28. November 2021 findet der zweite Wahlgang für ein Ersatzmitglied der Steuerkommission der Gemeinde Wittnau für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt.
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Eine Frau steckt in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in eine Wahlrurne. (Symbolbild) - dpa
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Wie die Gemeinde Wittnau berichtet, findet am 28. November 2021 der zweite Wahlgang für ein Ersatzmitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt.

Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind von mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Wittnau innert zehn Tagen, das heisst bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, einzureichen. Das Formular für die Anmeldung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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