

Fricktal
Wittnau informiert über die Erhebung von Mahngebühren im Steuerbezug
Wie die Gemeinde Wittnau berichtet, wurde die Einführung von Gebühren für sämtliche Mahnungen und Forderungen im Steuerwesen beschlossen.

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2019 hat der Grosse Rat aus Wittnau die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden deshalb Gebühren erhoben.
Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.
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