Wie die Gemeinde Münchwilen AG berichtet, sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2022 an der Leine zu führen.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Das gilt auch für die Gemeinde Münchwilen.

Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2022 an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.»

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