

In Wittnau besteht eine Meldepflicht von Vermietern

Wie die Gemeinde Wittnau berichtet, hat der Kanton Aargau die Drittmeldepflicht mit geregelt und Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert, da die bestehende Lösung des Bundesamts für Statistik das Lebensende erreicht hat. Die neue Lösung ist seit Januar 2020 nun auf der Homepage von Dittmeldung einzusehen. Die Webseite dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.
Die Liegenschaftseigentümer sind gebeten, die Meldungen direkt über ihre Applikation oder über die neue Plattform der Einwohnerkontrolle Wittnau zu melden. Der Einwohnerkontrolle wird so unterstützt, Zu- und Wegzüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.