Wie die Gemeinde Oeschgen mitteilt, fand der Wahlgang des Gemeindeammann am 26. September 2021 statt, bei dem Yves Keiser als Kandidat vorgeschlagen wurde.
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Eine Frau steckt in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in eine Wahlrurne. (Symbolbild) - dpa
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Nach dem ersten Wahlgang am 26. September 2021 konnte das Amt als Gemeindeammann nicht besetzt werden. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Als Gemeindeammann wurde Yves Keiser als Kandidat fristgerecht bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr eingereicht.

Ein zweiter Wahlgang wird durchgeführt

Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Als Gemeindeammann ist nur wählbar, wer im ersten Wahlgang bereits als Gemeinderat oder Gemeinderätin gewählt worden ist. Übertriftt die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

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