

In Elfingen werden Hausgärten auf gefährliche Pflanzen kontrolliert

Wie die Gemeinde Elfingen berichtet, werden alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen gebeten, überhängende Äste auf lichte Höhe von mindestens 4,50 m über Strassen und 2, 50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken und Weiteres an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0, 80 m bis 3, 00 m gewährt bleiben.
Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden.
Offerte des Forstbetriebs
Die Gemeinde Elfingen bittet, die Sträucher und Bäume selber zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen. Der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg unterbreitet gerne eine individuelle Offerte. Die Gemeinde Elfingen dankt für das Verständnis.
Werden die in den öffentllichen Raum wachsende Äste nicht zurückgeschnitten, muss dies durch die Gemeinde zulasten des Grundstückbesitzers veranlasst werden. Für allfällige Schäden beim Beschneiden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.