Die Steuererklärungen in Gansingen sind für unselbstständig Erwerbende bis zum 31. März und für selbstständige und Landwirte bis zum 30. Juni 2022 abzugeben.
Das Gemeindehaus in Gansingen.
Das Gemeindehaus in Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Steuererklärungen für das Jahr 2021 wurden in den vergangenen Tagen zugestellt. Der Abgabetermin für unselbstständig Erwerbende ist der 31. März 2022, für selbstständig Erwerbende und Landwirte gilt der 30. Juni 2022.

Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung bis zu den genannten Fristen einzureichen, ist eine Fristverlängerung über die Homepage des Kanton Aargau zu beantragen. Dazu wird der persönliche «Code» benötigt, dieser ist auf Seite eins des Steuererklärungsformulars am linken Rand aufgedruckt.

Die Fristerstreckung ist kostenlos. EasyTax kann ebenfalls kostenlos über die Homepage des Kantons heruntergeladen werden. Die Steuererklärung kann ausgedruckt oder elektronisch mit sämtlichen Beilagen der Abteilung Steuern, Mettauertal, übermittelt werden.

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