Die Anwohner an Strassen und Wegen werden aufgerufen, ihre Sträucher und Bäume zurückzuschneiden.
Baumschnitt
Baumschnitt - Keystone
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Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

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