Wie die Gemeinde Frick mitteilt, werden die Anwohner an öffentlichen Strassen ersucht, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Fusswegen zurückzuschneiden.
Hecke Strasse angrenzen zurückschneiden
Hecken, die an Strassen angrenzen, sollten regelmässig zurückgeschnitten werden. - Unsplash
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Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, die Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (Artikel 110 BauG).

Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter zu betragen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern und 3 Metern gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Besondere Vorsicht bei Verkehrssignalen und Hydranten

Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (Artikel 42 BauV).

Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die den Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

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