Wie die Gemeinde Gansingen berichtet, sind sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis am 30. November 2021 bei der Finanzverwaltung geltend zu machen.
Das Gemeindehaus in Gansingen.
Das Gemeindehaus in Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende entgegen. Damit die Gemeinderechnung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, sind sämtliche Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens am 30. November 2021 bei der Finanzverwaltung geltend zu machen.

Selbiges Datum gilt auch für die Einreichung der Stundenrapporte sowie Spesenabrechnungen der nebenamtlichen Mitarbeitenden und Funktionäre.

Ad
Ad