Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick berichtet, wurden die zuständigen Personen gebeten, die Gräber auf dem Friedhof bis spätestens am 17. Oktober 2021 abzuräumen.
Friedhof
Ein Zaun vor einem Friedhof (Symbolbild). - Pixabay
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Für die Erdbestattungsgräber (inkl. später in diesen Gräbern beigesetzte Urnen) und Urnengräber mit dem Bestattungsjahr 1996 ist die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber diesen Monat aufzuheben. Die zuständigen Personen wurden gebeten, die Gräber bis spätestens am 17. Oktober 2021 abzuräumen.

Nach Ablauf dieser Räumungsfrist gehen Grabstein und Pflanzen entschädigungslos in den Besitz der Gemeinde über. Das Bauamt wird dann für die Entsorgung besorgt sein. Die betroffenen Familien wurden soweit bekannt bereits mit einem Schreiben darüber informiert.

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