Wie die Gemeinde Münchwilen AG mitteilt, soll man vom 1. April bis zum 31. Oktober 2022 auf das Betreten von Wiesen und Äckern verzichten.
Auf dem Dorfplatz in Münchwilen (AG).
Auf dem Dorfplatz in Münchwilen (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Betreten von Wiesen und Äckern in der Gemeinde Münchwilen AG ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober 2022 zu verzichten.

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