Wegen zu hoher Offerten hat der Kanton Freiburg verschiedene Unternehmen bei der Vergabe des Winterdienstes für Strassen nicht berücksichtigt.
Freiburg
Das Wappen des Kantons Freiburg. - Keystone

Er tat dies zu Recht, wie das Kantonsgericht zum Schluss kommt. Es vermutet gar, dass sich lokale Anbieter abgesprochen haben.

Der Kanton schreibt die Winterdienstarbeiten alle zehn Jahr aus.

Bei der Vergabe der Arbeiten für die Dekade bis 2033 gingen verschiedene Offerten ein, die der Kanton als zu hoch ablehnte.

Dagegen zogen die nicht berücksichtigten Anbieter juristisch ins Feld. Beim zweiten Verwaltungsgerichtshof sind sie nun aber abgeblitzt.

Spezielle Anforderungen des Winderdiensts

Der Winterdienst stelle spezielle Anforderungen, kam das Gericht in seinen im Dezember 2022 publizierten Urteilen zum Schluss, wie die Zeitung «La Liberté» berichtete.

So sei es für den Winterdienst wichtig, lokale Unternehmen zu wählen, die im Notfall rasch vor Ort sein könnten. Oft gebe es pro Los nur einen Anbieter.

So bestehe ein erhöhtes Risiko, dass sich die diversen Anbieter absprechen könnten. Jedenfalls ortete das Gericht signifikante Preissteigerungen zur vergangenen Dekade.

So verlangte ein Anbieter neu über drei Millionen Franken für den Winterdienst, den er bisher für etwas mehr als eine Million Franken leistete.

Unternehmen sollen jeweils den Wetterbericht konsultieren

Gerade wenn ein Anbieter in seinem Gebiet praktisch eine Monopolstellung habe, müsse der Kanton die Preisgestaltung genau anschauen.

In einem Fall gab ein Unternehmen beispielsweise an, es müsse drei Fahrer im Pikettdienst durchgehend von Anfang Oktober bis Ende April bezahlen.

Es sei zu hoffen, dass das Unternehmen jeweils den Wetterbericht konsultiere, um mehr oder weniger Pikettpersonal einzuplanen, schreibt das Gericht laut Meldung der «Freiburger Nachrichten».

Ein durchgängiges Dreifach-Pikett sei bei Weitem nicht nötig. Die klagenden Unternehmen hatten argumentiert, die siegreichen Konkurrenten hätten «abnormal tiefe Preise» verlangt.

Sehr hohe und wenig konkurrenzfähige Offerten

Zu diesen Konditionen sei ein ordentlicher Winterdienst kaum zu leisten. Das Gericht hingegen kommt zum gegenteiligen Schluss.

Die abgegebenen Offerten der Unterlegenen seien «sehr hoch und wenig konkurrenzfähig».

Auffallend sei, dass die Unternehmen ihre hohen Preise mit den gleichen Methoden rechtfertigten.

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