Die Freiburger Kantonsregierung will den Bevölkerungsschutz auf neue Beine stellen. Das ist eine Reaktion auf Krisen wie die Covid-Pandemie und die Hitzewelle.
Freiburg Stadt
Die Stadt Freiburg. - Pixabay

Die Modernisierung des kantonalen Gesetzes und die Anpassung der Organisationsstrukturen ist gemäss Regierung eine Reaktion auf Krisen wie die Covid-Pandemie und die Hitzewelle.

Seit 2018, dem Jahr der ersten Überlegungen zur Revision, habe es nicht an Krisen und Katastrophen gefehlt, sagte der für Sicherheit und Justiz zuständige Staatsrat Romain Collaud (FDP) am Donnerstag, 20. April 2023, in Freiburg.

Der lange Prozess habe es ermöglicht, so viele Lehren wie möglich zu ziehen.

Das Gesetz aus dem Jahr 2008 soll umfassend revidiert werden

Der Staatsrat will das kantonale Gesetz über Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2008 umfassend revidieren.

Der Entwurf basiere auf den jüngsten Erfahrungen der fünf Partner im Schutz der Bevölkerung, hiess es.

Die Partner sind Kantonspolizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste und technische Betriebe und Zivilschutz.

Prävention und Bewältigung der aussergewöhnlichen Lagen

Der Bevölkerungsschutz soll gemäss Entwurf ein Verbundsystem sein, das die Koordination von Planung und Führung sicherstellt.

Es gehe darum, die Bevölkerung in aussergewöhnlichen Lagen zu schützen, zu retten und Hilfe zu leisten, hiess es.

Vorgesehen ist auch, dass Staat und Gemeinden bei der Prävention und bei der Bewältigung solcher Lagen zusammenarbeiten.

Bei der Koordination der Einsätze vor Ort soll diejenige Partnerorganisation das Lead haben, die vom Ereignis und dessen Auswirkung am stärksten betroffen ist.

Neuer kantonaler Stab Bevölkerungsschutz

Vorgesehen ist auch, dass ein neuer kantonaler Stab Bevölkerungsschutz das bisherige Kantonale Führungsorgan ersetzt.

Zudem sollen die Gemeinden in ihren Verwaltungen eine kommunale Verbindungsstelle einrichten.

Die Notfalltreffpunkte

Sie werden gemäss Vorschlag des Staatsrats auch die Notfalltreffpunkte betreiben.

Diese im Voraus definierten Treffpunkte sollen bei einem Unterbruch der Stromversorgung oder einem Ausfall des Systems der Telekommunikation in Betrieb gehen.

Dort soll sich die Bevölkerung Informationen aus erster Hand holen können.

Der Entwurf für die Totalrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz geht nun in eine Vernehmlassung.

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