

Wollerau informiert über Voranschlag für 2023

Der Gemeinderat Wollerau rechnet im Rahmen des Voranschlags 2023 mit einem Aufwand von 43,1 Millionen Franken und einem Ertrag von 43.9 Millionen Franken, was zu einem Ertragsüberschuss von 0,8 Millionen Franken führt.
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 14.7 Millionen Franken.
Steuererträge fallen voraussichtlich höher aus als budgetiert
Die Hochrechnung der Gemeinde Wollerau für das Jahr 2022 geht nach heutigem Wissensstand davon aus, dass die Steuererträge bei den Natürlichen wie auch bei den Juristischen Personen voraussichtlich bis Ende Jahr um rund 4,7 Millionen Franken höher ausfallen werden als budgetiert.
Auf der Aufwandseite werden der Sach- und der Personalaufwand innerhalb der budgetierten Beträge liegen.
Die geplanten Investitionen von 7,8 Millionen Franken werden voraussichtlich umgesetzt werden.
Unsicherheiten werden im Vorschlag berücksichtigt
Lieferengpässe, Ukraine-Krieg und andere Unsicherheiten halten die Welt auf Trab.
Im Voranschlag 2023 sind die möglichen Folgen dieser Unsicherheiten eingeflossen, obwohl die konkreten Auswirkungen auf die Ertrags- und Aufwandsituation schwierig vorhersehbar sind.
Die Erfolgsrechnung weist bei einem Totalaufwand von 43,1 Millionen Franken (2022 44,5 Millionen Franken) und einem Ertrag von 43,9 Millionen Franken (2022 46,2 Millionen Franken) einen Ertragsüberschuss von 0,8 Millionen Franken (Vorjahr 1,7 Millionen Franken) aus.
Gewichtige Veränderungen im Voranschlag 2023
Der innerkantonale Finanzausgleich sinkt gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Millionen Franken auf 12,9 Millionen Franken.
In den Finanzplanjahren 2024 bis 2026 wird mit jährlichen Finanzausgleichszahlungen von 15,5 Millionen Franken gerechnet.
Die Steuererträge 2023 wurden um 3,1 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr budgetiert.
Darin eingeschlossen ist eine vorsichtige Budgetierung wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und die Steuerfusssenkung von fünf Prozent bei den Natürlichen Personen.
Der Sach- und der Personalaufwand leicht erhöht
Der Sach- und der Personalaufwand liegen 2023 nur rund 0,2 Millionen Franken höher als im Voranschlag 2022.
Für Wollerau ist der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit eine wichtige Zielgrösse.
Dieser wird nächstes Jahr mit 3,3 Millionen Franken positiv ausfallen. Die operative Tätigkeit kann aus den betrieblichen Erträgen finanziert werden.
Geplante Investitionen
Die Nettoinvestitionen für 2023 belaufen sich auf 14,7 Millionen Franken (Vorjahr 7,8 Millionen Franken).
Wesentlich zu Buche schlagen die weiteren Arbeiten an den Gemeindestrassen mit 3,1 Millionen Franken inklusive Renovationen Werkhof Fürti und Parkhaus Dorf, die nächste Tranche Projekt Ersatzbau MZH Riedmatt mit 7,5 Millionen Franken, verschiedene Bushaltestellen mit 0,7 Millionen Franken, diverse Kanalisationsprojekte mit einer Millionen Franken sowie eine Millionen Franken für den Hochwasserschutz Krebsbach und 0,2 Millionen Franken für die Sanierung Grenzbach.
Die Selbstfinanzierung weisst einen positiven Saldo auf
Wegen der anstehenden Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren von 78,5 Millionen Franken (Dorf- und Bildungszentrum, Mehrzweckhalle Riedmatt, Investitionsbeitrag an Neubau Alterszentrum Turm-Matt, diverse Strassen- und Kanalisationsprojekte sowie Hochwasserschutz Krebsbach) wird das Fremdkapital nach heutigem Kenntnisstand bis Ende 2026 auf 45,3 Millionen Franken anwachsen.
Die Selbstfinanzierung (Cashflow Gesamthaushalt) weist für das Jahr 2023 einen positiven Saldo von 3,3 Millionen Franken aus.
Der Finanzplan zeigt für die Jahre 2024 bis 2026 jeweils einen positiven Cashflow zwischen 4,1 Millionen Franken und 4,6 Millionen Franken.
Tieferer Steuerfuss für die natürlichen Personen
Mit dem budgetierten Ertragsüberschuss 2023 von 0,8 Millionen Franken steigt das Eigenkapital per Ende 2023 auf 72,2 Millionen Franken.
In den Finanzplanjahren 2024 bis 2026 wird das Eigenkapital auf 73,8 Millionen Franken anwachsen.
Auch wenn aus heutiger Sicht die Konsequenzen auf den Finanzhaushalt aufgrund der eingangs erwähnten Herausforderungen schwer abschätzbar sind und sich eine Steuereinnahmenplanung als schwierig erweist, kann der Steuerfuss aufgrund des ausgewiesenen Eigenkapitals, aber auch aufgrund der vorhanden liquiden Mittel für Natürliche Personen um fünf Prozent auf 60 Prozent einer Einheit gesenkt werden.