

Wollerau empfiehlt die Ablehnung der Pluralinitiative

Das Dorf- und Bildungszentrum Wollerau (DBZW) wurde mit einer vorausschauenden und umsichtigen Planung sowie mit Einbezug der Bevölkerung entwickelt.
Die Wollerauer haben dem Projekt im November 2016 und im Mai 2019 bereits zweimal zugestimmt.
Die Gemeinde Wollerau möchte mit dem DBZW Raum schaffen. Für die Primarschule, die familienergänzende Kinderbetreuung und für die ganze Bevölkerung.
Insbesondere die Mediathek, die Aula und das Lernschwimmbecken sollen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen – ein Treffpunkt für alle Generationen.
Initianten der Initiative erhoben Beschwerde vor Gericht
Der Gemeinderat steht nicht nur hinter dem Projekt selbst, sondern auch hinter dem ausdrücklichen und mehrfach erteilten Auftrag der Bevölkerung, das DBZW zu realisieren.
Mit Beschluss vom 14. Februar 2022 erklärte der Gemeinderat die Initiative für ungültig.
Er begründete dies damit, dass das wiederholte Einreichen einer Pluralinitiative, um ein bereits zwei Mal von der Bevölkerung an der Urne bestätigtes Projekt zu bekämpfen, als rechtsmissbräuchlich einzustufen sei.
Gegen diesen Beschluss erhoben die Initianten Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
Gericht erklärte die Initiative für gültig
Mit Entscheid vom 23. Juni 2022 entschied das Gericht im Sinne der Beschwerdeführer und erklärte die Initiative für gültig.
Dabei wird sie – gemäss Eventualantrag der Gemeindeverwaltung – formell als allgemeine Anregung qualifiziert.
Der Gemeinderat akzeptierte diesen Entscheid und verzichtete anschliessend auf eine Beschwerde beim Bundesgericht.
Damit hat der Gemeinderat die Pluralinitiative an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 zu traktandieren und der Bevölkerung anschliessend an der Urne zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gemeinderat empfiehlt die Ablehnung
Gemäss der übergeordneten Gesetzgebung sind Abänderungsanträge zu Pluralinitiativen an der Gemeindeversammlung ausgeschlossen.
Die vorliegende Initiative wird den Stimmberechtigten damit am 12. März 2023 in unveränderter Form an der Urne zur Beschlussfassung unterbreitet.
Der Gemeinderat besitzt die Möglichkeit, der Stimmbevölkerung gemeinsam mit der Initiative einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Er verzichtet in diesem Fall jedoch auf dieses Recht und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
Reduktion des Verpflichtungskredits
Inhaltlich beschränkt sich die Initiative auf eine Reduktion des Verpflichtungskredits um 12,7 Millionen Franken von aktuell 30,7 Millionen Franken auf neu 18 Millionen Franken.
Wie dieser Betrag eingespart werden soll, lässt die Initiative jedoch offen.
Auch wird im Initiativtext offengelassen, wie das Projekt im Sinn der von den Initianten geforderten Mittelkürzung um 12,7 Millionen Franken geändert werden soll.
Selbst das Verwaltungsgericht bezeichnet die vorliegende Initiative als «wenig Inhalt bietende Angelegenheit».
Konkreter Vorschlag zur Umsetzung liegt nicht vor
Die von der Initiative verlangte Mittelkürzung von rund 41 Prozent scheint willkürlich und wird nur mit einer schmerzhaften Verzichtsplanung auf Kosten mehrerer Nutzergruppen möglich zu sein.
Es ist zudem nicht auszuschliessen, dass anschliessend weitere Nachfolge-Bauprojekte an die Hand genommen werden müssten.
Gemäss Verwaltungsgericht hätte der Gemeinderat im Fall einer Annahme der Initiative jedoch «weitestgehend freie Hand», wie das Projekt in einem zweiten Schritt redimensioniert werden könnte.
Insbesondere hält das Gericht fest, dass der Gemeinderat nicht an die Ideen oder Vorschläge der Initianten gebunden wäre, da sich diese in den mit der Initiative eingereichten Unterlagen nicht dazu äussern, wie das Projekt konkret kostengünstiger umgesetzt werden soll.
Mit zeitlichen Verzögerungen ist bei Annahme zu rechnen
Wird die Initiative angenommen, hat der Gemeinderat der Bevölkerung innert zwölf Monaten einen im Sinn der Initiative ausgearbeiteten Entwurf eines neuen Projekts zur Abstimmung vorzulegen.
Wird dieses Projekt ebenfalls angenommen, führt dies zu massiven zeitlichen Verzögerungen.
Nebst der Neuplanung werden neue Baubewilligungsverfahren notwendig, die abermals zu Einsprachen führen können.
Der Gemeinderat rechnet damit, dass im Fall einer Annahme der Initiative der Bezug des notwendigen neuen Schulraums nicht vor 2030 möglich sein wird.
Dies im besten Fall und ohne weitere Rechtsmittelverfahren.