

Die Gemeindeversammlung Wollerau genehmigt den Voranschlag 2022

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Wollerau genehmigte am 1. Dezember 2021 anlässlich der ordentlichen Gemeindeversammlung den Voranschlag 2022 mit einem prognostizierten Aufwand von 44.5 Millionen Franken und einem erwarteten Ertrag von 46.2 Millionen Franken, was zu einem Ertragsüberschuss von 1.7 Millionen Franken führen würde.
Bei der Festsetzung des Steuerfusses folgten die Stimmberechtigten dem Antrag des Gemeinderats und belassen diesen weiterhin bei 65 Prozent einer Einheit. Die Nettoinvestitionen sollen sich 2022 auf 7.8 Millionen Franken belaufen.
Der Voranschlag 2022 wurde das zweite Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Dadurch ist ein Eins-zu-Eins-Vergleich zum Voranschlag 2021 möglich.
Gründe für den Ertragsüberschuss
Die Erfolgsrechnung weist bei einem Totalaufwand von 44.523 Millionen Franken (2021 50.271 Millionen Franken) und einem Ertrag von 46.260 Millionen Franken (2021 39.848 Millionen Franken) einen Ertragsüberschuss von 1.737 Millionen Franken (Vorjahr Aufwandüberschuss von 10.423 Millionen Franken ) aus.
Die Hauptgründe für diesen Ertragsüberschuss sind: Der innerkantonale Finanzausgleich sinkt gegenüber dem Vorjahr um 5.5 Millionen Franken auf 15.733 Millionen Franken. In den Finanzplanjahren 2023 bis 2025 wird mit jährlichen Finanzausgleichszahlungen von 17.0 Millionen Franken gerechnet.
Die Steuererträge 2022 wurden aufgrund den aktuellen Steuererträgen 2021 um rund sechs Millionen Franken höher budgetiert.
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit
Der Sach- und der Personalaufwand liegen 2022 rund 0.9 Millionen Franken höher als im Voranschlag 2021. Für den Gemeinderat Wollerau ist der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit eine wichtige Zielgrösse.
Dieser wird nächstes Jahr mit 3.9 Millionen Franken positiv ausfallen. Die operative Tätigkeit kann aus den betrieblichen Erträgen finanziert werden.