Die Gemeinde Wagenhausen erklärt der Bevölkerung, wie man bei der brieflichen Stimmabgabe Fehler vermeiden kann.
Stimmzettel
Stimmzettel aus der Briefwahl bei der Auszählung. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Wagenhausen berichtet, wird immer mehr brieflich abgestimmt. Vermehrt wird aber auch eine Zunahme von ungültigen Stimmzetteln festgestellt.

Die ausgefüllten Stimmzettel wurden verschiedentlich nicht oder nur zum Teil im kleinen Stimmzettelcouvert verpackt. Da das Stimm- und Wahlgeheimnis in solchen Fällen nicht gewahrt ist, müssen solche Stimmzettel für ungültig erklärt werden.

Die Stimmzettel gehören ins Stimmzettelcouvert

Die Bevölkerung soll bitte darauf achten, sämtliche Stimmzettel (unabhängig der Farbe oder anderen Kriterien) ins kleine Stimmzettelcouvert einzulegen, dieses zu verschliessen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis ins Stimmmaterialcouvert zu verpacken.

Dieses kann im Anschluss frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten beim Gemeindehaus in Kaltenbach geworfen werden. Jedes Couvert darf nur das Stimmmaterial eines einzigen Stimmberechtigten enthalten.

Weitere Hinweise zur brieflichen Stimmabgabe sind aufgedruckt auf dem Stimmrechtsausweis. Das Wahlbüro freut sich über jede gültige Stimme.

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