Wie die Gemeinde Wagenhausen informiert, können alle Bürger, die die Steuererklärung nicht termingerecht einreichen können, eine Fristverlängerung beantragen.
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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone
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Alle Steuerpflichtigen mit Wohnsitz per 31. Dezember 2021 in Wagenhausen haben per Ende Januar die Steuererklärung erhalten. Diese Steuererklärung ist bis am 30. April 2022 einzureichen.

Sollte es jemandem nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, kann man vor Ablauf dieser Frist beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung bis längstens am 30. September 2022 einreichen.

Das Gesuch kann im Online-Schalter unter «Fristerstreckung beantragen» eingereicht werden.

Sollte man keine Steuererklärung erhalten haben, ist man gebeten, sich unverzüglich mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen.

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