Wie die Gemeinde Herdern informiert, wurde die Einteilung der Kleinsiedlungen in Baugebiet und Nichtbaugebiet überprüft und im Januar 2022 festgelegt.
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Akten stehen in einem Büro. (Symbolbild) - sda - Keystone/DPA/MAURIZIO GAMBARINI
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Der Regierungsrat Herdern hat im Januar 2022 die Richtplanrevision im Bereich der Überprüfung der Kleinsiedlungen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Hintergrund ist die Problematik des raumplanerischen Grundsatzes der Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet.

Im Thurgau gibt es circa 300 Kleinsiedlungen, welche als Weilerzone ausgeschieden und als dem Baugebiet zugehörig betrachtet wurden. Dies widerspricht den Bundesvorgaben, wonach Kleinsiedlungen im kantonalen Richtplan zu verzeichnen seien und diese für die jeweilige Zonenzugehörigkeit Grundkriterien zu erfüllen hätten.

Gemeinderat widersetzt sich, Wilen der Weilerzone zuzuordnen

In der politischen Gemeinde Herdern war in einem ersten Schritt lediglich der Weiler Wilen betroffen, welcher eben als Weilerzone ausgeschieden und als der Bauzone zugehörig betrachtet wurde. Ursprünglich bestand von Seiten des Amts für Raumentwicklung (ARE) die Absicht, Wilen in eine Erhaltungszone umzuzonen und damit dem Nichtbaugebiet zuzuordnen.

Dies konnte durch die Intervention des Gemeinderates bereits in einer frühen Phase der Konsultation unterbunden werden. Dem ARE wurde klar aufgezeigt, dass Wilen sämtliche Kriterien für den Verbleib in einer Bauzone erfüllt, da insbesondere die Anzahl an Wohnbauten in den vergangenen Jahren die erforderliche Anzahl überstiegen hat.

Einteilung der Kleinsiedlungen Ammenhausen, Liebenfels und Kugelshofen

Im Zuge der Vernehmlassung zur Richtplanrevision vom letzten Sommer 2021 hat der Gemeinderat zudem angeregt, die bisher der Landwirtschaftszone zugehörigen Kleinsiedlungen Ammenhausen, Liebenfels und Kugelshofen einer Erhaltungszone zuzuweisen.

Hintergrund ist, dass in einer Erhaltungszone rechtmässig erstellte, nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude erleichtert für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden können. Dies aber verbunden mit immer noch sehr restriktiven Bedingungen, was Gebäudeerweiterungen und allfällige Neubauten betrifft, die nicht landwirtschaftlich begründet sind.

Damit sollen diese Kleinsiedlungen, welche überdies bestens mit allen Werkmedien erschlossen sind, auch für die Zukunft überlebensfähig sein und belebt werden. Für die Kleinsiedlungen Ammenhausen und Liebenfels wurde der Argumentation des Gemeinderates gefolgt und eine Umzonung in eine Erhaltungszone zugestimmt. Bei der Kleinsiedlung Kugelshofen ist der Gemeinderat am Grundkriterium von mindestens fünf vorhandenen Wohnbauten leider gescheitert, da nur deren vier ausgewiesen werden konnten.

Das Ergebnis ist trotz Wehrmutstropfen erfreulich und ermöglicht es, diese kulturgeschichtlich entstandenen Siedlungen auch für die Zukunft lebensfähig und lebendig zu erhalten. In der Ortsplanungsrevision werden diese Veränderungen ebenso mit eingearbeitet.

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