Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat sich gegen eine befristete Energiezulage für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgesprochen.
Thurgau
Flagge des Kantons Thurgau. (Symbolbild) - Keystone
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Die gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges schlagen sich in steigenden Wohnkosten nieder, argumentierten die Motionäre aus dem links-grünen Lager am Mittwoch, 30. August 2023, im Grossen Rat.

Deshalb sollten mit einer befristeten Energiezulage Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden.

Das Kantonsparlament lehnte diese Forderung jedoch klar ab.

Die errechneten Kosten hätten sich gemäss dem Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP) bei jährlich 23 Millionen Franken bewegt.

Zwei Städte und ein Kanton hätten bereits Massnahmen eingeleitet

Die Befürworter des Anliegens erklärten, es brauche dringend eine Lösung für jene, die ihre Energiekosten nicht mehr tragen könnten und deshalb in die Sozialhilfe gerieten.

Die Städte Luzern und Zürich sowie der Kanton Neuenburg hätten bereits Massnahmen eingeleitet. Es gelte, «Energie-Armut» zu verhindern.

Bürgerliche Vertreter kritisierten die angedachte Entlastung über das System der individuellen Prämienverbilligung als sachfremd.

Es sei nicht zielführend, so auf Verwerfungen auf dem internationalen Energiemarkt zu reagieren.

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab

Ausserdem wurde von den Gegnern des Anliegens auf die hängige Motion des Genfer Nationalrats Carlo Sommaruga (SP) verwiesen, mit welcher eine Energiezulage auf nationaler Ebene angestrebt wird.

Der Bundesrat – und bisher auch der Ständerat – lehnen diesen Vorstoss jedoch ab.

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