

Thurgau will Vereinbarung zum Beschaffungswesen beitreten

Die Vereinbarung bringe für den Kanton keine grundlegenden materiellen Änderungen. Sie sei zu 99 Prozent mit der bisherigen Beschaffungspraxis im Thurgau kompatibel, stellte die vorberatende Kommission in ihrem Bericht fest.
Nach dem Vorbild des Kantons Aargau schlug die Kommission eine zusätzliche Bestimmung vor: Diese «Preisniveau-Klausel» soll dem Thurgau erlauben, bei Beschaffungen auch die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern als Kriterium zu berücksichtigen, solange die internationalen Verpflichtungen eingehalten sind.
Bedenken der Kantonsregierung, wonach die Preisniveau-Klausel der IVöB-Vereinbarung widersprechen könnte, teilte die Kommission nicht. Die Klausel geht zurück auf eine Motion «Stopp der Diskriminierung unserer KMU im Beschaffungswesen», die der Grosse Rat erheblich erklärt hatte.