

Thurgau lehnt das landwirtschaftliche Verordnungspaket weitgehend ab

Der Bund hat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023, das Anpassungen in 16 landwirtschaftlichen Verordnungen vorsieht, in eine Vernehmlassung gegeben.
Der Regierungsrat lehnt zahlreiche Änderungen ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt.
Das vorliegende Verordnungspaket enthält insbesondere im Bereich der Direktzahlungen verschiedenste Änderungen und Anpassungen.
Zum Teil sollen vor einem Jahr beschlossene Anpassungen nach einem Jahr bereits wieder geändert werden.
Absenkung des Versorgungssicherheitsbeitrages
Diese Vorgehensweise ist aus Sicht des Regierungsrats äusserst fragwürdig und reduziert das Vertrauen in und die Glaubwürdigkeit des gesamten Direktzahlungssystems.
Zudem leidet die Planungssicherheit für die Bewirtschaftenden und die Verwaltung.
Die massive Absenkung des Versorgungssicherheitsbeitrages sei für die Thurgauer Landwirtschaftsbetriebe äusserst schmerzhaft und muss unbedingt überdacht werden.
Ablehnung der Reduzierung des BTS-Beitrages
«Die Beibehaltung des Beitragsansatzes von 700 Franken pro Hektare ist für den Thurgau ein äusserst wichtiges Anliegen», schreibt der Regierungsrat.
Auch die deutliche Reduzierung des BTS-Beitrages (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) lehnt er ab.
Die Thurgauer Tierhalter, die extra in moderne Stallbauten investiert hätten, würden nunmehr bestraft.
Die erbrachten Leistungen für das Tierwohl müssten auch zukünftig mit ausreichend Direktzahlungen abgegolten werden.
Chance vertan, die administrative Last zu senken
Die Reduktion der Biodiversitätsbeiträge um 31 Millionen Franken widerspreche zudem dem Auftrag der Landwirtschaft, ihren Beitrag dazu zu leisten, den Rückgang des Biodiversitätsverlustes zu bremsen.
Mit dem Verordnungspaket 2023 wurde aus Sicht des Regierungsrats erneut eine Chance vertan, die administrative Last zu senken und die Bürokratie konsequent zu verringern.
Einige wenige Aspekte führten zwar zu einer Vereinfachung, dafür würden aber wieder neue Bestimmungen implementiert.
Zudem sei fachlich im vorliegenden Verordnungspaket über alle Massnahmen hinweg kein roter Faden zu erkennen.
Mehrwert der Bestimmungen
Eine Vielzahl der Anpassungen betreffe Details, deren Regelung meistens unnötig oder unverhältnismässig sei.
«Letzteres betrifft insbesondere die kantonsinterne Organisation und Zuständigkeitsregelung.
Der Detaillierungsgrad, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen und der Biodiversitätsbeiträge, hat inzwischen ein Allzeithoch erreicht, ohne das die geänderten Bestimmungen einen erkennbaren Mehrwert generieren würden.
Der Blick für die Realitäten auf den Landwirtschaftsbetrieben und im kantonalen Vollzug geht dabei häufig verloren und es werde erwartet, dass in der nun folgenden Auswertung der Vernehmlassung alle Änderungen systematisch auf das Kosten-Nutzenverhältnis untersucht werden», schreibt der Regierungsrat.