

Thurgau: Fünf Personen verzichten auf Wiederwahl durch Grossen Rat

Die Fraktionspräsidienkonferenz hat am 8. September 2023 die Verzichtserklärungen von fünf Personen zur Kenntnis genommen. Sie stellen sich für die neue Legislatur 2024 bis 2028 nicht mehr zur Verfügung.
Der Grosse Rat wählt gemäss den gesetzlichen Grundlagen den Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin, die Präsidien, Mitglieder und die Ersatzmitglieder der kantonalen Gerichte sowie den Generalstaatsanwalt oder die Generalstaatsanwältin.
Ausserdem werden nebst dem Präsidium, der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Rekurskommission in Anwaltssachen das Präsidium und die Mitglieder des Bankrates der Thurgauer Kantonalbank (TKB) sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung (GVTG) gewählt.
Gemäss dem totalrevidierten Finanzhaushaltsgesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wählt der Grosse Rat neu auch den Leiter oder die Leiterin der Finanzkontrolle.
Folgende Personen verzichten auf eine Wiederwahl durch den Grossen Rat
Andreas Hebeisen, lic. iur., RA, Ersatzmitglied Obergericht
René Hunziker, lic. iur., RA, Ersatzmitglied Verwaltungsgericht
Jürg Schlatter, lic. iur., RA, Ersatzmitglied Verwaltungsgericht
Dominik Hasler, lic. iur., RA, Präsident Rekurskommission in Anwaltssachen
Daniela Lutz Müller, lic. iur., RA, Mitglied Bankrat TKB (Vizepräsidentin)
Die Fraktionspräsidienkonferenz hat gemäss Geschäftsordnung des Grossen Rates die Aufgabe, die Wahlgeschäfte vorzubereiten. Ihr gehören die Präsidien der Fraktionen sowie das Präsidium und das Vizepräsidium des Grossen Rates an.
Die Wahlsitzung findet am 24. Januar 2024 statt. Amtsbeginn für die gewählten Personen ist der 1. Juni 2024.