Wie die Gemeinde Stein am Rhein berichtet, wird die revidierte Verordnung zur Nutzung des öffentlichen Raums dem Einwohnerrat am 24. Februar 2023 vorgelegt.
Der Bahnhof Stein am Rhein.
Der Bahnhof Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der öffentliche Raum ist ein wichtiges gemeinsames Gut.

Tagaus tagein bewegen wir uns im öffentlichen Raum, geniessen seine Schönheit beim Flanieren oder nutzen zunehmend ganzjährig attraktive Strassencafés.

Diese Nutzungsvielfalt hochzuhalten, aber auch mögliche Nutzungskonflikte zu minimieren, ist das Ziel des neuen Reglements «Nutzung öffentlicher Raum».

Nutzung des öffentlichen Raums stark angestiegen

Seit dem Jahr 2000 ist die Nutzung des öffentlichen Raums auch in Stein am Rhein stark angestiegen.

Bisher hat die Behörde auf Grundlage des bisherigen Boulevard-Reglements darauf reagiert, welches sich hauptsächlich auf die Gastro- und Ladenflächen bezieht.

Mehr Transparenz und Gleichbehandlung

Die dazu erlassenen weiteren Reglemente und Verordnungen sind vielfältig und nicht immer einheitlich.

Diese Situation ist in der Praxis oft sehr aufwendig und regelt auch nicht den ganzen öffentlichen Raum.

Der Stadtrat hat daher den Regelungsbedarf erkannt und möchte dem heutigen Bedürfnis nach mehr Transparenz und Gleichbehandlung nachkommen.

Das Ziel ist es, die bisherige Praxis so zu ordnen, dass bestehende und neue bewilligungspflichtige Nutzungen nicht weiter eingeschränkt werden.

Recht zur Nutzung des öffentlichen Raums

Doch was ist überhaupt «öffentlicher Raum»?

Der öffentliche Raum dient der Erschliessung (Strom, Wasser oder Verkehr) ist in der Regel nicht bebaut, allgemein nutzbar und zugänglich.

«Gesteigerter Gemeingebrauch»

Er lebt vom räumlichen Empfinden «von Fassade zu Fassade». Das neue Reglement regelt, wenn der öffentliche Raum temporär und ausschliesslich einer Nutzung dient.

Man nennt dies «gesteigerten Gemeingebrauch» und meint damit beispielsweise Veranstaltungen, Strassencafés, Stände, Reklamen und so weiter.

Sich im öffentlichen Raum schlicht aufzuhalten, ist wie bisher nicht weiter geregelt.

Jeder und jede hat grundsätzlich das Recht, den öffentlichen Raum im Sinn des gesteigerten Gemeingebrauchs zu nutzen.

Rahmen für die Nutzung

Damit hier die Gleichbehandlung gewährt ist, wendet die Behörde ein Bewilligungsverfahren an und nimmt eine Güterabwägung zwischen den verschiedenen Ansprüchen vor.

Mit der Bewilligung wird der Nutzung einen Rahmen gesetzt und so anderweitige Interessen geschützt, beispielsweise von Passanten oder Anwohnern.

Das Bewilligungsverfahren zur Nutzung des öffentlichen Raums wird in einer zusätzlichen Verordnung geregelt.

Damit allen Nutzenden des öffentlichen Raums klar ist, was erlaubt ist und was nicht, werden zu den einzelnen Nutzungen (Aussengastwirtschaften, Warenauslagen, Märkten oder Veranstaltungen) verständliche Merkblätter verfasst.

Zielorientierte Arbeitsgruppe

Der Prozess zur Erarbeitung der neuen Grundlagen hat vor rund fünf Jahren begonnen.

Ende 2021 konnte eine zielorientierte Arbeitsgruppe gebildet werden, die an mehreren Workshops im Jahr 2022 das Regelwerk zur Nutzung des öffentlichen Raums erarbeitete.

Im Herbst 2022 fand eine Vernehmlassung bei verschiedenen Anspruchsgruppen statt.

Vorschläge aus der Vernehmlassung

Die Grundlagen wurden mehrheitlich begrüsst, einige Vorschläge aus der Vernehmlassung konnten in das Regelwerk aufgenommen werden.

Schlussendlich ist ein schlankes Reglement entstanden und eine Verordnung, welche die nötigen Detailregelungen enthält.

Der Einwohnerrat wird an seiner Sitzung vom 24. Februar 2023 über das «Reglement Nutzung öffentlicher Raum» befinden.

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