

Stein am Rhein präsentiert das Budget 2024

Der Stadtrat präsentiert das Budget 2024 und den Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027.
Bei erwarteten Einnahmen von 29'226'000 Franken und geplanten Ausgaben von 30'006'000 Franken sieht das Budget 2024 einen Aufwandüberschuss von 780'000 Franken vor.
Darin enthalten sind die Nachtragskredite gemäss Novemberbrief des Stadtrats.
Kostentreibende Faktoren bilden die soziale Sicherheit, die Bildung und die Abschreibungen für Investitionen. Der Stadtrat sieht beim Budget 2024 einen unveränderten Steuerfuss von 95 Prozent vor.
Teuerungsausgleich fürs städtische Personal vorgesehen
Der Stadtrat hat sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der finanziellen Zukunft der Stadt befasst und dabei das Budget 2024 sowie den Finanzplan 2025 bis 2027 erarbeitet.
Das Budget beziehungsweise die Erfolgsrechnung bewegt sich im Rahmen der Vorjahre mit weiterhin hohen und zum Teil steigenden gebundenen Ausgaben. Für das städtische Personal ist im Budget 2024 ein Teuerungsausgleich von 1,5 Prozent vorgesehen.
Zudem ist der Spielraum in der Erfolgsrechnung aufgrund der erheblichen, aber notwendigen Investitionstätigkeiten und den daraus resultierenden Abschreibungen seit Jahren gering.
Der erwartete Aufwandüberschuss lässt sich mit einer Entnahme aus dem Eigenkapital decken.
Nettoinvestitionen von 4'668'000 Franken
Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 4'668'000 Franken vor.
Die Investitionen betreffen unter anderem die jährlichen Erneuerungen der Strassen, Wasser- und Abwasserleitungen, die Sanierung des Schulhauses Schanz, die Planungsarbeiten für die Sanierung des Rathauses, Steinbock und Zeughaus sowie die Erstellung mehrerer Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden.
Reduktion des Steuerfusses nicht vertretbar
Der Einwohnerrat wird am 15. Dezember 2023 über das Budget 2024 befinden. Der Steuerfuss soll trotz des erwarteten Aufwandüberschusses beibehalten werden.
Bei der Festsetzung des Steuerfusses werden jeweils auch die vergangenen und oftmals entgegen den Erwartungen positiven Rechnungsabschlüsse in die Überlegungen einbezogen.
Eine Reduktion des Steuerfusses in Anlehnung an Kanton und einigen Gemeinden ist dagegen angesichts der mit Blick in die Zukunft angespannten Finanzlage nicht vertretbar.
Die Kombination einer Steuerfussreduktion mit der tiefen Selbstfinanzierung der anstehenden Investitionen mit wiederholt negativen operativen Ergebnissen würde die aktuell gute Eigenkapitalisierung rasch verschlechtern und weitere Investitionen unmittelbar gefährden.