Wie die Gemeinde Stein am Rhein informiert, wird in ihr, sowie in zwei anderen Pilotgemeinden am 7. Dezember 2021 die elektronische Umzugsmeldung eingeführt.
Stein am Rhein
Fussgängerweg zur Altstadt in Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Das Portal von eUmzugCH ermöglicht es einer meldepflichtigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung bei der Gemeinde via Internet in einem Schritt zu erledigen.

Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerdienste. Er wird ab dem 7. Dezember 2021 zunächst in den Pilotgemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall sowie Stein am Rhein und anschliessend in weiteren Gemeinden des Kantons eingeführt.

Bei einem Umzug ist jede Privatperson gemäss Gesetz verpflichtet, diesen innert 14 Tagen sowohl bei der Wegzugs- als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden. Mit eUmzugCH haben die Einwohner die Möglichkeit, diese Meldung zeitsparend und auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten online einzureichen.

eUmzugCH soll die Meldepflicht vereinfachen

Es wird ihnen damit eine einfache und digitale Meldung ermöglicht. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt bei der meldepflichtigen Person zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Die meisten Kantone haben die elektronische Umzugsmeldemöglichkeit bereits eingeführt und nun soll diese Dienstleistung auch im Kanton Schaffhausen angeboten werden.

Um einen späteren reibungslosen Ablauf sicherstellen zu können, wird dieser Service ab dem 7. Dezember 2021 zunächst in den Pilotgemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein eingeführt.

Die Einwohner dieser Gemeinden haben somit die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt ihren Meldepflichten elektronisch nachzukommen. Nach der erfolgreichen Pilotphase kann die elektronische Umzugsmeldung von weiteren Gemeinden des Kantons eingeführt werden.

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