

Im Parkhaus Altstadt in Frauenfeld besteht Nutzungsverzicht

Die Stadt hat sich im Parkhaus Altstadt mit Grundbucheintrag vom 31. Oktober 2013 mindestens 60 öffentliche Parkplätze grundbuchamtlich gesichert. Während ca. zwei Jahren soll nun auf die öffentliche Nutzung von zehn der aktuell gesamthaft 63 Parkplätze im Parkhaus Altstadt verzichtet werden.
Die heutige Auslastung des Parkhauses Altstadt lässt eine temporäre Nutzung von zehn Parkplätzen durchaus zu.
Die Bewirtschaftung des öffentlichen Parkhauses im 2. Untergeschoss erfolgt gemäss Dienstbarkeit durch den Besitzer, der Wohnpark Promenade AG. Aufgrund der grundbuchamtlichen Sicherung muss die Stadt der Wohnpark Promenade eine temporäre Freigabe für die zehn Parkplätze erteilen.
Dem Departement Bau und Verkehr soll aufgrund dieses Beschlusses der Wohnpark Promenade AG die temporäre Freigabe der zehn Parkplätze zugunsten des Kantons bestätigen.
Die Stadt verzichtet damit während max. 30 Monaten auf die Nutzung von zehn Parkplätzen.