Die Revision des Gesetzes über Strassen und Wege hat zufolge, dass Herdern rund 4 km Kantonsstrasse erhalten würde. Die Gemeinde ist damit nicht einverstanden.
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Eine Strasse. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Herden bekannt gibt, ist im Juni des vergangenen Jahres 2021 der Regierungsrat mit der Vernehmlassung über die Revision des Gesetzes über Strassen und Wege an die Öffentlichkeit gelangt. Kernpunkt ist die erstmalige Festlegung eines Netzbeschlusses betreffend das Netz der Kantonsstrassen. In diesem Zuge sollen 175 Kilometer Kantonsstrassen per Gesetzesbeschluss an die Gemeinden abgetreten werden.

Für die politische Gemeinde Herdern bedeutet dies, dass sie rund 4 Kilometer Kantonsstrasse in ihr Eigentum übereignet bekäme, nämlich die Strassenabschnitte Lanzenneunforn bis Dettighofen, ab Kreisel Bick bis Gemeindegrenze zu Mammern und die Verbindungsstrasse Herdern bis Hüttwilen. Der Gemeinderat der Gemeinde Herdern gemeinsam mit der Regio Frauenfeld, dem Verband der Thurgauer Gemeinden und vielen weiteren Gemeindevertretern haben sich mit vernichtenden Stellungnahmen zur Vorlage vernehmen lassen und wie sich jedoch jetzt zeigt, sehr wenig bis gar kein Gehör beim Regierungsrat gefunden.

Die Gemeindevertreter haben sieben Punkte kritisiert

Die Gemeindevertreter haben kritisiert, dass ein Eigentümer, welcher sein Eigentum nicht mehr will, dies doch nicht einfach ohne das Einverständnis des anderen abtreten kann. Es besteht eine Zustimmungspflicht der Gemeindeversammlung gemäss Gemeindeordnung.

Zweitens haben sie beanstandet, dass die Strassenabschnitte im Sinne von künftigen Gemeindestrassen viel zu gross dimensioniert sind und damit eine Unterhalts- und Erneuerungspflicht auf die Gemeinden abgewälzt wird, die diese für ihre Bedürfnisse gar nicht benötigen. Drittens wurde lediglich der Strassenzustand an der Oberfläche erhoben, jedoch nicht der Zustand der zugehörigen Anlagen wie Entwässerungen, Strassenkofferungen et cetera, was versteckte Kosten nach sich zieht.

Vierter und fünfter Kritikpunkt ist, dass die einmalige finanzielle Abgeltung bei Weitem nicht ausreicht, um diese Strassenabschnitte für die zukünftigen Bedürfnisse der Gemeinde umzubauen beziehungsweise zu redimensionieren und rund 23 Prozent Kantonsstrassen an die Gemeinden gehen sollen, die Erhöhung des Anteils an den Strassenverkehrssteuern aber nur 10 Prozent beträgt.

Die Gemeindevertreter erwähnen als sechstes und siebtes Kriterium , dass die Gemeinden schon heute allgemeines Steuersubstrat für den Unterhalt und die Erneuerung der Gemeindestrassen einsetzen müssen und es ausserdem um Strassenabschnitte geht, welche dem kantonalen Radwegnetz zugehörig sind, die Durchgangsverkehr beispielsweise nach Mammern führen oder über die eine Postauto Route führt.

Zuletzt entscheidet die Bürgerschaft an der Urne

Zu guter Letzt wurde von den Vernehmlassern auch das Behördenreferendum in Aussicht gestellt, um die Vorlage allenfalls dem Souverän zu unterbreiten. Nun wartet die Gemeinde gespannt auf die parlamentarische Beratung und hofft, dass noch die notwendigen Korrekturen eingebracht werden können. Ist dies nicht der Fall, so entscheidet der Souverän an der Urne.

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