Wie die Gemeinde Herdern mitteilt, kommt die Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe sowie auch die Erhöhung des Dienstalters am 15. Mai 2022 zur Urnenabstimmung.
Feuerwehrmann Helm Schlauch
Die Feuerwehr braucht gut ausgebildete Leute und bestes Material. - Pixabay
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Per 1. Januar 2021 ist im Kanton Thurgau die neue Feuerschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Die Politischen Gemeinden müssen ihre eigenen Feuerschutzreglemente entsprechend den übergeordneten Erlassen anpassen. Das Feuerschutzreglement regelt die Organisation und das Verfahren des öffentlichen Feuerschutzes in der Politischen Gemeinde Herdern.

Das aktuelle Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Herdern stammt aus dem Jahr 2000. Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Feuerschutzkommission Herdern und dem Kommando der Feuerwehr Herdern das Feuerschutzreglement einer Revision unterzogen.

Der Gemeinderat hat dies nun auch zum Anlass genommen, die Finanzierung der Feuerwehr Herdern für die Zukunft zu sichern, damit der Unterhalt und Ersatz des Feuerwehrmaterials sowie die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr weiterhin auf einem guten und den Vorschriften entsprechenden Stand gehalten werden kann.

Dies soll mittels Ausweitung des finanziellen Handlungsspielraumes bei der Festlegung der Feuerwehrersatzabgabe und durch eine Erhöhung der maximalen Ersatzabgabe von 500 Franken auf 1000 Franken geschehen.

Erhöhung des Dienstalters um zwei Jahre

Die Feuerwehr als spezialfinanzierter Bereich ist seit längerer Zeit nicht mehr selbsttragend. Weiter soll der Mannschaftsbestand der Feuerwehr möglichst auf stabilem Niveau gehalten werden. Damit auftretende Schwankungen im Mannschaftsbestand besser aufgefangen und der Sollbestand der Ortsfeuerwehr möglichst nicht unterschritten wird, soll das Dienstalter um zwei Jahre erhöht werden.

Gemäss der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Herdern unterliegen der Erlass, Änderung und Aufhebung von Gemeindereglements der Urnenabstimmung. Der Gemeinderat beabsichtigt, das neue Feuerschutzreglement anlässlich der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 den Stimmbürgern zur Genehmigung vorzulegen.

Neues Feuerschutzreglement ab 1. Januar 2023

Das Feuerschutzreglement wird ab Mitte April 2022 in der Abstimmungsbotschaft vollständig abgedruckt sowie auf der Webseite der Politischen Gemeinde aufgeschaltet. Die wesentlichen Änderungen werden erklärt.

Unter der Voraussetzung, dass das neue Feuerschutzreglement an der Urne angenommen wird und das zuständige Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau ebenfalls die Zustimmung erteilt, soll das Feuerschutzreglement auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt und gleichzeitig das bisherige Feuerschutzreglement aufgehoben werden.

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