

Ergebnisermittlung bei Wahlen und Abstimmungen

Mit grossem Bedauern nimmt die Stadt Frauenfeld davon Kenntnis, dass es im Zusammenhang mit den Wahlen im März 2020 zu Fehlern und Manipulationen gekommen ist. Sie entschuldigt sich in aller Form bei der Bevölkerung von Frauenfeld und des Kantons, allen voran bei den direkt Betroffenen, der Grünliberalen Partei des Bezirks Frauenfeld und der nun nicht gewählten Severine Hänni.
Gemäss Bericht des Generalstaatsanwaltes hat er gegen eine Person ein Strafverfahren eröffnet. Davon ist weder eine Stadträtin noch ein Stadtrat betroffen.
Vor dem Hintergrund der Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Wahlfälschung hat das Wahlbüro Frauenfeld einen Bericht über Verbesserungsmassnahmen bei der Ergebnisermittlung bei Wahlen und Abstimmungen erstellt. Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit Prof. em. Dr. Silvano Moeckli verfasst. Moeckli verfügt über 25 Jahre Erfahrung als internationaler Wahlbeobachter der UNO, der OSZE und des Europarates.
Im Bericht wird insbesondere angeregt, dass das «Wahlzettelformular» (besserer Begriff, als der von Staatskanzlei verwendete Begriff «Laufzettel») künftig kontrolliert und erfasst wird. Ein solches Formular ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und lediglich ein Hilfsmittel der Stadt Frauenfeld, das der Effizienz und der Kontrolle des Auszählungsprozesses dient.
Am Schluss der Ergebnisermittlung muss neu zudem zwingend eine Plausibilitätskontrolle durch ein Team durchgeführt werden. Auch soll der Zugang zum Grossen Bürgersaal als Auszählungsort neu durch Sicherheitspersonal über- und von Mitgliedern des Wahlbüros ausserhalb des Grossen Bürgersaals deponierte Taschen, Jacken, Wertsachen etc. bewacht werden. Auch werden besondere Ereignisse neu protokolliert.
Stadtrat hat den Bericht des Wahlbüros zur Kenntnis genommen
Der Stadtrat hat den Bericht des Wahlbüros zur Kenntnis genommen und dem Wahlbüro den Auftrag erteilt, die Umsetzung der empfohlenen, in deren Kompetenz liegenden Massnahmen anzugehen. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus dem Kanton Gesetzesanpassungen.
Insbesondere soll ein Artikel aufgenommen werden, der «Sorgfalt vor Tempo» festschreibt. Als wichtiges Mittel der Qualitätssicherung schlägt der Bericht vor, dass nach jeder Wahl oder Abstimmung per Los eine Gemeinde ausgewählt wird, in der die Staatskanzlei die Ergebnisse nachzählt.
Zudem wird abgeklärt, wie das Wahlbüro für den nächsten Abstimmungssonntag vom 27. September 2020 zusammengesetzt werden soll.