Der Kanton Thurgau hat sechs Windenergiegebiete festgelegt. Eines umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs in den Gemeinden Thundorf und Hüttlingen.
windpark
Ein Windpark. (Archivbild) - Keystone
Ad

Thurgau hat für das Jahr 2020 sechs Windenergiegebiete festgelegt. Eines davon umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen.

Damit liegen die Grundlagen vor, um das Windprojekt wiederaufzunehmen und weiterzuentwickeln. so die Gemeinde Thurgau. EKZ wird nun verschiedene Varianten ausarbeiten und den Behörden und der Bevölkerung von Thundorf und Hüttlingen vorstellen.

Kanton schafft Grundlagen für Windenergienutzung

Seit der Annahme der Energiestrategie 2050 durch die Schweizer Stimmbevölkerung befasst sich der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die regionale Produktion erneuerbarer Energie ausgebaut werden kann. Dazu hat er 2014 in einer Potenzialstudie untersucht, welche Gebiete sich für die Windenergienutzung eignen.

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen.

Thundorf: Ein Standort mit Potenzial

Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen. Aufgrund der positiven Ergebnisse der kantonalen Studien und einer Machbarkeitsstudie haben sich die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) entschieden, in diesem Gebiet ein Windprojekt zu planen.

Im November 2017 haben sie die Behörden und die Bevölkerung über ihre Pläne informiert. Nach der Verabschiedung des Richtplans durch den Kanton kann das Windprojekt nun wiederaufgenommen und weiterentwickelt werden.

Interessierte einbinden, den Dialog pflegen

Am 23. August bzw. am 20. September 2021 hat EKZ die Gemeinderäte von Thundorf und Hüttlingen über die Weiterentwicklung des Windprojekts informiert. Dabei haben die Verantwortlichen den Gemeinden zugesichert, das Projekt im Dialog mit den Behörden, Interessengruppen und der Bevölkerung zu entwickeln.

Dazu sollen unter anderem Informationsforen durchgeführt und eine Begleitgruppe eingesetzt werden. Zudem wird EKZ das Vorhaben durch partnerschaftliche Beteiligungsmodelle in der Region abstützen.

Nächste Etappe: Erarbeiten von Projektvarianten

In einem nächsten Schritt wird EKZ im Gebiet, das sich gemäss Kanton zur Windenergienutzung eignet, technische Varianten ausarbeiten. Neben den Standorten und der Höhe der Windanlagen sind die Verkehrserschliessung und der Netzanschluss festzulegen. Die Varianten werden voraussichtlich Anfang 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Deren Anliegen fliessen zusammen mit den Abklärungen zur Umweltverträglichkeit in den Variantenentscheid ein. Dieser soll spätestens Mitte 2022 fallen.

Umfangreiche Prüfung der Umweltverträglichkeit

Dass die Auswirkungen von Windanlagen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild zwingend so gering wie möglich ausfallen müssen, ist gesetzlich festgelegt. Dazu wird das Windprojekt in Thundorf und Hüttlingen mit Unterstützung von spezialisierten Expertenbüros einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen.

Ziel ist es, den Schall und den Schattenwurf der Windenergieanlagen in den benachbarten Siedlungsgebieten so gering wie möglich zu halten – ebenso die Auswirkungen auf Brut- und Zugvögel, Fledermäuse und weitere Tiere sowie Pflanzen.

Der Umweltverträglichkeitsbericht wird den Behörden des Kantons Thurgau zur Prüfung vorgelegt.

Die Gemeinden haben das letzte Wort

Den abschliessenden politischen Entscheid für oder gegen das Windprojekt werden die Stimmbürger der Standortgemeinden fällen. Gemäss aktuellem Zeitplan stimmen sie 2023 über die für das Projekt nötige Änderung der Nutzungsplanung ab.

Parallel zum politischen Prozess wird das Baubewilligungsverfahren in Angriff genommen. Liegen die nötigen Bewilligungen vor, kann frühestens ab 2025 mit dem Bau begonnen werden. Somit würden die Windanlagen ab 2026 die erste Kilowattstunde erneuerbaren Strom produzieren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EnergieUmwelt