

Uzwil: Schritte Richtung Normalität

Aufs letzte Wochenende hin hat der Bundesrat einen weiteren grossen Öffnungsschritt umgesetzt. Er ermöglicht wieder mehr Normalität.
Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität wieder voll nutzen. Damit gehören die meisten Personenbeschränkungen der Vergangenheit an.
Masken
In Innenbereichen – etwa in Läden – gilt grundsätzlich weiterhin Maskenpflicht. Am Arbeitsplatz hingegen kann auf Masken verzichtet werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Die Homeoffice-Pflicht ist Geschichte. Auch an den Schulen endete die Maskenpflicht. Unverändert ist die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG): Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden.
Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen ist aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gilt sie weiterhin, dort aber nicht mehr in offenen Perronanlagen und Haltestellen. Spürbare Erleichterungen gibt es auch im Sport- und Kulturbereich und in der Gastronomie. So ist die Gästezahl pro Tisch im Restaurant nicht mehr beschränkt. Im Innenbereich gilt nach wie vor Sitzpflicht bei Konsumationen. Und wer im Restaurant nicht am Tisch sitzt, muss die Maske tragen.
Drinnen müssen Kontaktdaten nur noch von einer Person pro Gruppe erfasst werden. Und weiterhin müssen die Abstände zwischen den Gruppen eingehalten werden. Im Aussenbereich von Restaurants gibts keine Sitzpflicht mehr und Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.
Covid-Zertifikat
Veranstalterinnen und Veranstalter stehen neu vor der Frage, Besucherinnen und Besucher nur mit dem Covid-Zertifikat einzulassen und im Gegenzug von praktisch «normalen» Verhältnissen zu profitieren, ohne Masken und weitgehend ohne Beschränkungen. Für Veranstaltungen, die den Zutritt nicht vom Covid-Zertifikat abhängig machen, gelten andere Regeln.
Kommunale Einrichtungen
Für die kommunalen Einrichtungen hat der Lockerungsschritt Auswirkungen. Die Schutzkonzepte und betrieblichen Weisungen sind zum x-ten Mal angepasst. Vorbei ists mit Personenbeschränkungen in der Badi. Maskenpflicht gilt dort für Besucherinnen und Besucher noch in den Innenräumen. Die meisten Einschränkungen im Sportbetrieb sind aufgehoben. In der Bibliothek bleibt die Maskenpflicht bestehen, hingegen endet dort die Personenbeschränkung.
Wie der Gemeindesaal genutzt werden kann, hängt vor allem vom Schutzkonzept der Veranstalterinnen und Veranstalter ab. Kundinnen und Kunden, die Gemeindehaus, Technische Betriebe oder Sozialberatung besuchen, müssen in den öffentlichen Bereichen dieser Einrichtungen nach wie vor Maske tragen. Hingegen ist die Maskenpflicht in Sitzungszimmern und an den Arbeitsplätzen beendet, wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Das Corona bedingte Homeoffice endet. Und schliesslich können an Ziviltrauungen wieder mehr Gäste dabei sein. Sie müssen aber aufgrund einer Weisung der Aufsichtsbehörde Maske tragen.