Wie die Gemeinde Uzwil mitteilt, sind Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen aufgerufen, Bäume, Hecken und Sträucher zu kürzen.
Die Schulanlage Kirchstrasse in Uzwil.
Die Schulanlage Kirchstrasse in Uzwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Pflanzen sind auch 2022 enorm gewachsen und werden oft zum Risiko für die Verkehrssicherheit. Das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern an Strassen und Wegen ist Sache der Grundeigentümer.

Herrlich, wie sich die Natur in der Gemeinde präsentiert. Wie grün die Siedlungen sind. Die Freude endet dort, wo die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird, weil Äste und Sträucher die Sicht behindern oder in Strassen und Wege ragen.

Teils sind Trottoirs und Wege nur noch beschränkt benutzbar. Und das Licht der Strassenlampen gelangt an verschiedenen Orten nicht mehr auf die Verkehrsflächen, weil die Lampen eingewachsen sind.

Eigentümer in der Pflicht

Gesetze gelten, ob man sie kennt oder nicht. Und oft sind Gesetzesartikel nicht einfach zu interpretieren. Verantwortlich dafür sind die Eigentümer der Grundstücke, die an Strassen, Trottoirs und Wege anstossen.

Die Gemeinde Uzwil bittet, sich Bäume und Sträucher an Strassen, Trottoirs und Wegen anzuschauen und zurückzuschneiden. Der Rückschnitt sollte grosszügig erfolgen. So wird ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Mindestens dieses Jahr kann das Schnittgut noch kostenlos der Grünabfuhr mitgeben werden.

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