Seit Anfang September 2018 werden subventionierte Taxifahrten vom Dorf Flawil in die Obere Gegend der Gemeinde oder umgekehrt angeboten.
Taxi-Angebot für Obere Gegend mit neuem Anbieter
Taxi-Angebot für Obere Gegend mit neuem Anbieter. - Gemeinde Flawil
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Die Auswertung der zweijährigen Pilotphase hat gezeigt, dass sich das Taxiangebot erfreulich entwickelt hat. Dies belegen die durchschnittlich mehr als vier Fahrten pro Tag, welche in die Obere Gegend Flawil und in einzelne Weiler Oberuzwils genutzt werden.

Nach Absprache mit der Gemeinde Oberuzwil erfolgte die Neuausschreibung der Leistungen «Taxiangebot für die Obere Gegend der Gemeinde Flawil und für einzelne Weiler der Gemeinde Oberuzwil» ab 1. September 2020 für die Dauer von fünf Jahren.

«Flawil Taxi» neuer Anbieter

Die Gemeinderäte von Flawil und Oberuzwil haben sich im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung für das Angebot von «Flawil Taxi» entschieden. Ab 1. September 2020 werden vorerst für fünf Jahre von morgens 6 Uhr bis nachts um 01.30 Uhr (am Sonntag bis 24.00 Uhr) vergünstigte Taxifahrten in die Obere Gegend von Flawil angeboten.

Für sechs Franken pro Fahrt kann von jedem beliebigen Ort im Dorf (inkl. Weiler Oberglatt und Burgau) zu jedem beliebigen Ort der Oberen Gegend oder umgekehrt das Taxiangebot genutzt werden. Folgende Weiler der Oberen Gegend sind in das Angebot eingebunden: Egg mit Hammer, Üssere Egg, Eggstatt, Talhüsli, Egghalde und Obere Egg, Burg und Obere Burg, Langenentschwil, Alterschwil, Grobenentschwil, Raschberg, Städeli mit Chräzeren sowie Sägen.

Fahrten von oder nach anderen Destinationen werden nicht vergünstigt. Die Gemeinde subventioniert jede Fahrt mit elf Franken. Wer das Taxiangebot nutzen möchte, erreicht «Flawil Taxi» unter der Telefonnummer 079 888 88 13 täglich ab 05.30 Uhr.

Angebot steht allen zur Verfügung

Das Angebot kann auch von Fahrgästen genutzt werden, die nicht in den Gemeinden Flawil oder Oberuzwil wohnen. Bei schwierigen Strassenverhältnissen kann die Fahrt bereits an der nächstliegenden befahrbaren Abzweigung beginnen oder enden.

Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Es werden ausschliesslich Personentransporte vergünstigt. Reine Materialtransporte oder Dienstleistungsaufträge (z.B. Besorgungen ohne Personentransporte) sind von jeglichen Subventionen ausgeschlossen.

Schülertransporte sind nur im Ausnahmefall zulässig. Regelmässige Schülertransporte müssen durch die Schule Flawil genehmigt werden.

Gemeinderätliches Legislaturziel

Mit den subventionierten Taxifahrten setzt der Gemeinderat eines seiner Legislaturziele 2017–2020 um und kommt seiner Vision einer sehr guten Erschliessung des gesamten Gemeindegebietes durch Angebote des öffentlichen Verkehrs ein Stück näher. Dank der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberuzwil profitieren auch die Einwohnerinnen und Einwohner der Weiler Niederglatt, Wilen, Watt, Surenmoos, Heiligenschwil, Homberg und Herrenhof von demselben Angebot. In diesem Fall übernimmt die Gemeinde Oberuzwil die Subventionen.

Die Gemeinderäte von Flawil und Oberuzwil wünschen allen Fahrgästen eine angenehme Fahrt.

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