Wie die Gemeinde Oberuzwil berichtet, wird das neue Reglement der Abfallentsorgung vom 15. Januar bis 23. Februar 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Gemeindeverwaltung in Oberuzwil.
Gemeindeverwaltung in Oberuzwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das geltende Reglement über die Abfallentsorgung aus dem Jahr 1988 entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Der Gemeinderat Oberuzwil hat deshalb auf der Basis von Vorschlägen des kantonalen Amtes für Umweltschutz und des Zweckverbands Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) ein neues Reglement erlassen.

Die Gemeinde Oberuzwil treibt die Umstellung bei der Kehrichtsammlung voran. Auf dem ganzen Gemeindegebiet werden flächendeckend neue Unterflursammelbehälter (UFB) erstellt. Die Haus- und Strassensammlung entfällt nach der vollständigen Umstellung.

Das Abfallreglement muss deshalb auf den neusten Stand gebracht werden. Die Bauverwaltung hat das derzeit geltende Reglement vom 5. April 1988 so überarbeitet, dass es den Musterreglementen des Kantons St. Gallen sowie des ZAB entspricht.

Fakultatives Referendum

Das vom Gemeinderat am 21. Dezember 2021 erlassene neue Reglement über die Abfallentsorgung wird vom 15. Januar bis 23. Februar 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Inkraftsetzung erfolgt nach Abschluss des Referendumsverfahrens durch den Gemeinderat.

Das neue Reglement kann nachfolgend heruntergeladen oder bei der Bauverwaltung bezogen werden.

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