

Oberbüren von Abbau und Deponie-Änderungen direkt betroffen

Bis zum 6. April 2023 lief die Vernehmlassung zur Richtplan-Anpassung 23.
Nebst verschiedenen kleineren Anpassungen bilden die Aufnahme von Eignungsgebieten von Windenergieanlagen sowie die gesamthaft überarbeitete Wegleitung zum Thema Abbau und Deponie wesentliche Punkte.
Oberbüren liegt nicht in einem vorgesehenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen, weshalb diesbezüglich keine Stellung bezogen wurde.
Der Richtplan sieht einige Standorte vor
Von der Verfahrensänderung bei Abbau- und Deponieprojekten ist die Gemeinde allerdings direkt betroffen.
Ausserdem sieht der Richtplan die Standorte (festsetzend) A25 Ebersol (Abbaustandort, neu Kantonaler Sondernutzungsplan), A26 Sonnenberg (Abbaustandort, neu Kantonaler Sondernutzungsplan), D16 Degenau (Deponiestandort A), D17 Nutzenbuecherwald (Deponiestandort A, neu Kantonaler Sondernutzungsplan) und D28 Thurhof (Deponiestandort A, neu Kantonaler Sondernutzungsplan) vor.
Der Gemeinderat äussert sich kritisch zur Richtplanung
Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Gemeinderat Stellung zu den geplanten Änderungen bezogen.
Er hat sich zum wiederholten Mal kritisch gegenüber der kantonalen Richtplanung im Bereich Abbau- und Deponiestandorte geäussert.
Der Gemeinderat ist nach wie vor der Ansicht, dass der Kanton seinen Koordinationsauftrag zu wenig wahrnimmt.
Es fehlt eine Strategie, wie mit einem Überangebot an Standorten in der Deponieplanung umzugehen ist.
Wenig Handlungsspielraum der Standortgemeinden durch Sondernutzungspläne
Wichtig ist ebenfalls das Abstimmen der Vorhaben auf den Raum und den Verkehr sowie eine eventuelle Priorisierung der Standorte zusammen mit den betroffenen Gemeinden und der Region.
Auch mit der Vorgabe von kantonalen Sondernutzungsplänen ist der Gemeinderat nicht einverstanden.
Mit kantonalen Sondernutzungsplänen würde der sowieso begrenzte Handlungsspielraum der Standortgemeinden beinahe vollständig entzogen, auch wenn ein Anhörungsrecht besteht.
Die Möglichkeit von zusätzlichen Auflagen und Verhandlungen würde damit vollständig entfallen.
Gemeinderat will die bisherige Lösung beibehalten
Ausserdem wird die Koordination zwischen dem Sondernutzungsplanverfahren und dem Baubewilligungsverfahren aufgrund von zwei verschiedenen Bewilligungsinstanzen komplizierter.
Der Gemeinderat stellte deshalb den Antrag, auf die Vorgabe von kantonalen Sondernutzungsplänen zu verzichten und die bisherige Lösung (kantonaler Sondernutzungsplanung auf Wunsch der Gemeinden) beizubehalten.
Sollte auf diesen Antrag nicht eingegangen werden, wurde beantragt, zumindest bei den Projekten Sonnenberg und Nutzenbuecherwald darauf zu verzichten, da diese beiden Verfahren bereits eingeleitet wurden.
Weiter hat der Gemeinderat beantragt, den Deponiestandort Degenau aus dem kantonalen Richtplan zu löschen, da die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer offenbar nicht vorliegt.
Einige Deponiestandorte wurden bereits definitiv im Richtplan aufgenommen
In den vergangenen Jahren wurden trotz vehementer Ablehnung einige Deponiestandorte in der Region Gossau-Oberbüren definitiv im kantonalen Richtplan aufgenommen.
Der Gemeinderat ist klar der Meinung, dass es nicht sein darf, dass diese Region einer Überbelastung ausgesetzt wird und willkürlich Deponiestandorte definiert werden.
Er wird sich deshalb auch weiterhin entsprechend einsetzen.