Die Gemeinde Oberbüren hat das Feuerschutzreglement überarbeitet und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Baustelle beim Gemeindehaus in Oberbüren.
Baustelle beim Gemeindehaus in Oberbüren. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das bisher gültige Feuerschutzreglement wurde am 23. September 2019 per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Die Kantonsregierung hat das Gesetz über den Feuerschutz, die Feuerschutzverordnung sowie die Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz überarbeitet und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen einer durch die VSGP eingesetzten Arbeitsgruppe wurde für die Gemeinden ein Musterreglement Feuerschutz erarbeitet und teils auch mit kantonalen Instanzen gespiegelt.

Dieses ist kurzgehalten, da im Gesetz und in der Verordnung bereits viele Details abgehandelt wurden und Doppelspurigkeiten vermieden werden sollen. Gestützt auf dieses Muster hat der Gemeinderat Oberbüren das Feuerschutzreglement überarbeitet.

Das Reglement liegt öffentlich auf und ist dem fakultativen Referendum unterstellt

Das neue Reglement wird gemäss Gemeindeordnung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Frist ist von Freitag, 19. November 2021 bis Dienstag, 28. Dezember 2021

Das Reglement liegt im Gemeindehaus-Provisorium bzw. ab 6. Dezember 2021 Gemeindehaus Oberbüren öffentlich auf. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 200 gültige Unterschriften notwendig, Formulare sind bei der Ratskanzlei.

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