Wie die Gemeinde Oberbüren mitteilt, wird auf die generelle Einführung von Tempo-30-Zonen verzichtet. Bei Bedarf wird die Situation im Einzelfall neu beurteilt.
Oberbüren
Hauptstrasse in Oberbüren. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Oberbüren hat sich im Rahmen der Richtplanung das Ziel gesetzt, die Wohnlichkeit und Verkehrssicherheit in den Quartieren zu erhöhen und die Umsetzung von verkehrsberuhigenden Massnahmen, insbesondere die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen, zu prüfen.

Im Jahr 2023 – speziell im Rahmen der Klausurtagung – hat sich der Gemeinderat intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Dabei wurde er von der Wälli AG Ingenieure, St.Gallen, begleitet und beraten.

Um eine Tempo-30-Zone umsetzen zu können, muss gemäss der Bundesverordnung unter anderem mindestens eine der Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen zur Umsetzung

Wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist.

Wenn bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen.

Wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann oder wenn dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann.

Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.

Geschwindigkeitsverhalten wurde überprüft

Der Gemeinderat schlug diesbezüglich vor, speziell die Gebiete «Thurstegstrasse», «Neudorf, Schlossgarten», «Unterzil», «Spitzrütistrasse, Gstaldenstrasse, Castellschenkenweg», «Himmelrich», «Zahnersmüliweg», «Billwilerstrasse innerorts» sowie «Chäsiwis» gestützt auf diese Kriterien im Detail zu prüfen.

Um diese Gebiete beurteilen zu können, wurde in einzelnen Strassenabschnitten das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten mit Messungen erhoben.

Als massgebender Messwert wird die Geschwindigkeit V85 ermittelt. Dies ist diejenige Geschwindigkeit, welche von 85 Prozent aller gemessenen Fahrzeuge eingehalten wird.

Die Wälli AG Ingenieure, St.Gallen, analysierte die vom Rat vorgeschlagenen Zonen daraufhin.

Höchstgeschwindigkeit wird grundsätzlich eingehalten

Dabei wurden die Fahrgeschwindigkeiten (V85), der Strassenraum, die Einfahrten sowie das Verkehrsaufkommen mitberücksichtigt.

Die Verkehrserhebungen zeigen, dass die signalisierte Höchstgeschwindigkeit in den Quartierstrassen grundsätzlich gut beachtet wird.

Weiter zeigte sich anhand der Geschwindigkeit V85, dass der grösste Teil der Fahrzeuglenkenden auf den meisten Strassen die örtlichen Verhältnisse weitgehend berücksichtigen und in angemessenem Tempo fahren.

In der Diskussion des Gemeinderats zeigte sich, dass eine Tempo-30-Zone nicht in jedem Fall eine passende Lösung darstellt.

Verzicht auf Einführung von Tempo-30-Zonen

Der Gemeinderat hat gestützt auf sämtliche Feststellungen entschieden, auf die generelle Einführung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet zu verzichten.

Allgemein ist es dem Rat jedoch ein grosses Anliegen, bei Strassenprojekten die Sicherheitsdefizite zu analysieren und zu entschärfen.

So werden auch weiterhin bei anstehenden Strassensanierungsprojekten bauliche Massnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion geprüft und wo nötig umgesetzt.

Einzelfallbeurteilung bei Bedarf

Beispielsweise ist aktuell die Sanierung der Billwilerstrasse (innerorts) in Planung.

Diesbezüglich wurde das Ingenieurbüro konkret beauftragt, einen Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmenden zu erarbeiten.

Aktuell sind wiederkehrende Einbuchtungen entlang der Strasse als Querungshilfen sowie zur Verkehrsberuhigung vorgesehen.

Sollte sich in ferner Zukunft ein akuter Bedarf für Tempo-30-Zonen zeigen, wird die Situation im Einzelfall neu beurteilt.

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