Wie die Gemeinde Flawil mitteilt, werden zur Qualitätssteigerung die Grundbuchämter der Gemeinden Flawil und Degersheim ab dem 1. April 2024 zusammengelegt.
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Beide Gemeinderäte haben eine entsprechende Vereinbarung genehmigt.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Grundbuchämter sind hoch und von den Mitarbeitenden wird viel Fachwissen verlangt, um die Arbeiten korrekt zu bewältigen.

So dürfen die Grundbuchgeschäfte nur von Personen vorgenommen werden, welche über ein Grundbuchverwalterpatent verfügen.

Fachkräftemangel erschwert Mitarbeitersuche mit Patent

Mitarbeitende, die über ein solches Patent verfügen, sind aufgrund des Fachkräftemangels jedoch nur schwer zu finden.

In beiden Gemeinden sind nun die Pensionierungen der beiden Grundbuchverwalter Armin Baumann und Urs Hanselmann absehbar.

Daher haben sich die Gemeinderäte von Flawil und Degersheim entschieden, künftig ein gemeinsames Grundbuchamt zu führen.

Kontrolle durch kantonale Grundbuchaufsicht sichert Genauigkeit der Einträge

Die Auswirkungen eines falschen Grundbucheintrages können fatal sein.

Aus diesem Grund dürfen Einträge im Grundbuch nur von Personen vorgenommen werden, die nach Abschluss einer intensiven Weiterbildung ein entsprechendes Patent erlangt haben.

Zudem wird die Kontrolle hochgehalten und sämtliche Grundbuchämter im Kanton St.Gallen werden von der kantonalen Grundbuchaufsicht überprüft.

Vor allem in kleineren Ämtern, in welchen nur ein Mitarbeiter über ein Grundbuchverwalterpatent verfügt, wird das Fehlen einer internen Kontrolle oft bemängelt.

Attraktive Stellenangebote erfordern Teamarbeit

«Verfügt ein Grundbuchamt, so wie in Degersheim, nur über eine Person mit Grundbuchverwalterpatent, besteht weder die Möglichkeit eines direkten fachlichen Austausches noch die Einhaltung des Vieraugenprinzips.

Ebenso fehlt eine interne Stellvertretung», erklärt Urs Hanselmann, Grundbuchverwalter der Gemeinde Degersheim.

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, attraktive Stellen anbieten zu können.

Dazu gehört neben der Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch auch die Arbeit in einem grösseren Team, in welchem die Aufgaben stellengerecht verteilt werden können.

Grundbuchamt wird künftig in Flawil angesiedelt

Um auch in Zukunft die Dienste des Grundbuchamtes gesetzeskonform und in hoher Qualität leisten zu können, sehen die Gemeinderäte von Flawil und Degersheim eine Zusammenlegung als den richtigen Weg.

«Die Zeiten, in denen ein Grundbuchverwalter gerne als Einzelkämpfer unterwegs waren, sind definitiv vorbei», sieht auch Armin Baumann, Grundbuchverwalter der Gemeinde Flawil, die Dringlichkeit einer Zusammenlegung.

Die Zusammenlegung der beiden Grundbuchämter ist mit einer Vereinbarung geregelt, welche beide Gemeinderäte genehmigt und unterzeichnet haben.

Diese sieht vor, dass das Grundbuchamt künftig in Flawil angesiedelt ist und die Gemeinde Flawil die bestehenden Mitarbeitenden der Gemeinde Degersheim übernimmt.

Kostenäquivalenzprinzip in der öffentlichen Verwaltung

Im Gegenzug hat die Gemeinde Flawil das Recht, die Grundbuchgebühren zu ihren Gunsten zu erheben.

«In der öffentlichen Verwaltung gilt das Prinzip der Kostenäquivalenz, was bedeutet, dass die erhobenen Gebühren den tatsächlichen Kosten entsprechen», sagt Elmar Metzger, Gemeindepräsident von Flawil.

«Aus diesem Grund erachten wir die getroffene Vereinbarung als faire und transparente Lösung für beide Gemeinden.»

Die durch das gemeinsame Grundbuchamt Flawil–Degersheim veranlagten Handänderungssteuern fallen weiterhin der betreffenden Gemeinde zu, ebenfalls die der jeweiligen Gemeinde zustehenden Anteile an den vom Kanton erhobenen Grundstückgewinnsteuern.

Degersheimer Bewohner können Termine vor Ort vereinbaren

Für die Bewohner der Gemeinde Flawil entstehen durch die Zusammenlegung der beiden Grundbuchämter keine spürbaren Änderungen.

Für die Bewohner der Gemeinde Degersheim ist es künftig jedoch nötig, im Falle von Grundbuchgeschäften das Grundbuchamt Flawil aufzusuchen.

«Es ist aber sicher auch möglich, in besonderen Fällen Termine für Beurkundungen oder Besprechungen so zu vereinbaren, dass sie im Gemeindehaus Degersheim oder vor Ort beispielsweise in einem der Pflegezentren stattfinden können», verspricht Andreas Baumann, Gemeindepräsident von Degersheim.

Vereinbarung unterliegt fakultativem Referendum in Degersheim

«Nebst dem Standort», so versichert er weiter, «sind aber auch für die Bevölkerung von Degersheim keine Änderungen spürbar.»

Trotzdem untersteht die Vereinbarung über die Zusammenlegung der beiden Grundbuchämter in der Gemeinde Degersheim dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsauflage erfolgt in Degersheim vom 12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024.

Während dieser Zeit kann die Vereinbarung bei der Gemeinderatskanzlei Degersheim oder auf der Website der Gemeinde Degersheim eingesehen werden.

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