

Gewichtsbeschränkung für die Schützenwegbrücke in Degersheim

Abklärungen zum Sicherheitszustand der Schützenwegbrücke haben ergeben, dass die bestehenden Rückhaltevorrichtungen nur leichte Fahrzeuge sichern können.
Die bestehenden Geländer sind nicht in der Lage, Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen aufzuhalten, sollten diese über die Fahrbahn hinausgelangen.
Da im Zusammenhang mit der Bahnlinie an der Brücke in absehbarer Zeit ohnehin bauliche Massnahmen erforderlich sind, hat sich der Gemeinderat entschieden, die Rückhaltevorrichtungen vorerst nicht zu verstärken.
Amtliche Ausschreibung am 18. Dezember 2023
Stattdessen beantragte er bei der Kantonspolizei St.Gallen eine Gewichtsbeschränkung von maximal 3,5 Tonnen.
Die Kantonspolizei hat den Antrag des Gemeinderates gutgeheissen und eine entsprechende Verkehrsanordnung erlassen.
Diese wird am 18. Dezember 2023 amtlich ausgeschrieben. Nach der Sanierung der Brücke kann die Beschränkung erneut überprüft und allenfalls angepasst werden.