

Externe Kinderbetreuung wird für Flawiler Eltern günstiger

Ende November 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons St. Gallen «Ja» gesagt zum neuen Gesetz über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (KBG).
Das KBG setzt auf vorhandene Strukturen in den Gemeinden, um die Kantons- und Bundesbeiträge von insgesamt rund acht Millionen Franken möglichst zweckmässig zu verteilen.
So ist als Verteilschlüssel der Anteil an Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren in einer Gemeinde im Verhältnis zu allen beitragsberechtigten Gemeinden ausschlaggebend.
Dies ergibt für Flawil bei 1500 Kindern im erwähnten Alter einen Beitrag von neu knapp 170'000 Franken.
Flawiler Eltern profitieren
Flawiler Eltern mit Kindern in einer Tagesfamilie, in einer Kindertagesstätte oder in den Tagesstrukturen profitieren.
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Vereins Tagesfamilien Gossau und Umgebung sowie des Vereins Karussell wird ab Januar 2023 bei der Rechnungsstellung an Flawiler Eltern automatisch eine Ermässigung von neu 17 Prozent (bisher zwölf Prozent) gewährt.
Bei den Tagesstrukturen wird die Betreuungseinheit entsprechend vergünstigt. Eine solche kostet neu 2,50 Franken statt wie bisher 2,65 Franken.
Die Ermässigung gibt es auch ausserhalb von Flawil
Flawiler Eltern, welche Kinder ausserhalb von Flawil in eine Kindertagesstätte bringen, profitieren ebenfalls von der Ermässigung.
Mit dem Vorlegen von Rechnungen beziehungsweise der entsprechenden Zahlungsbelege und der Angabe einer Bankverbindung kann eine Rückerstattung im Umfang von ebenfalls neu 17 Prozent beantragt werden.
Allerdings ist dies nur bei Kindertagesstätten möglich, welche über eine Betriebsbewilligung des kantonalen Amtes für Soziales verfügen.
Formulare und weitere Infos auf der Gemeindewebseite
Die Unterlagen können bei der Finanzverwaltung der Gemeinde Flawil eingereicht werden.
Ein Rückerstattungsformular sowie weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.