Wie die Gemeinde Oberbüren angibt, bleibt die Hundesteuer unverändert bei 120 Franken pro registriertem Hund. Zu- und Abgänge von Hunden müssen gemeldet werden.
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Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Hundesteuer bleibt unverändert bei 120 Franken pro registriertem Hund. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2023 werden im Januar 2023 versandt.

Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen das Hundeverzeichnis der Gemeinde sowie die schweizerische Datenbank AMICUS.

Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben.

Hunde sind innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle anzumelden, sobald diese das taxpflichtige Alter erreicht haben.

Zu- und Abgänge von Hunden müssen gemeldet werden

Für die Neulösung infolge Übernahme eines Hundes oder Zuzug aus einer anderen Gemeinde sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen.

Zudem muss auch ein Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes innert zehn Tagen gemeldet werden.

Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen auch im AMICUS registriert werden.

Falls man den Zu- oder Abgang des Hundes noch nicht gemeldet hat, soll man sich raschestmöglich am Schalter des Front-Offices oder telefonisch melden.

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