

Die Hundesteuer 2023 in Oberbüren bleibt unverändert

Die Hundesteuer bleibt unverändert bei 120 Franken pro registriertem Hund. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2023 werden im Januar 2023 versandt.
Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen das Hundeverzeichnis der Gemeinde sowie die schweizerische Datenbank AMICUS.
Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben.
Hunde sind innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle anzumelden, sobald diese das taxpflichtige Alter erreicht haben.
Zu- und Abgänge von Hunden müssen gemeldet werden
Für die Neulösung infolge Übernahme eines Hundes oder Zuzug aus einer anderen Gemeinde sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen.
Zudem muss auch ein Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes innert zehn Tagen gemeldet werden.
Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen auch im AMICUS registriert werden.
Falls man den Zu- oder Abgang des Hundes noch nicht gemeldet hat, soll man sich raschestmöglich am Schalter des Front-Offices oder telefonisch melden.