Wie die Gemeinde Degersheim informiert, sind der Schutzzonenplan und das zugehörige Schutzzonenreglement Buebental II rechtsgültig geworden.
Das Gemeindehaus in Degersheim.
Das Gemeindehaus in Degersheim. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf Verlangen des Kantons St. Gallen wurde die Grundwasserschutzzone beim Pumpwerk Buebental II der Wasserversorgung Schauenberg im Jahr 2022 überarbeitet, da das dazumal geltende Schutzzonenreglement nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat.

Das überarbeitete Reglement sowie der Schutzzonenplan wurden im August 2022 durch den Gemeinderat erlassen.

Während der anschliessenden öffentlichen Auflage sind zwei Einsprachen eingegangen.

Revidiertes Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan wurden genehmigt

In Verhandlungen mit den Einsprechenden konnte die Sachlage jedoch geklärt werden, so dass diese ihre Rechtsmittel wieder zurückgezogen haben.

Das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen hat das revidierte Schutzzonenreglement und den Schutzzonenplan Ende Juli 2023 genehmigt, womit die Schutzzone Buebental II nun rechtsgültig ist.

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