Wie die Gemeinde Degersheim informiert, wird der Winterdienst von der Abteilung Werke sowie von beauftragten Unternehmern und Privaten durchgeführt.
Blick auf die Gemeinde Degersheim.
Blick auf die Gemeinde Degersheim. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Abteilung Werke ist bemüht, im Winter die Strassen und Wege der Gemeinde in einen möglichst sicheren Zustand zu bringen.

Je nach Situation können Strassen schwarz- oder weissgeräumt werden. Das Winterdienstkonzept regelt die Schneeräumung.

Der Winterdienst wird in der Gemeinde Degersheim von der Abteilung Werke sowie von beauftragten Unternehmern und Privaten durchgeführt.

Sie sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen und notwendigen Mitteln in einem möglichst guten Zustand zu halten.

In der Nacht wird keine Schneeräumung veranlasst

Die Winterdienstarbeiten sind in einem Konzept geregelt, welches detailliert die Ziele, Zuständigkeiten, die Anforderungen an die Schneeräumung sowie die Pflichten der privaten Grundeigentümer regelt.

Dieses ist auf der Webseite der Gemeinde aufrufbar.

Generell achtet die Abteilung Werke darauf, dass Streumittel reduziert und umweltschonend eingesetzt werden. Nachts zwischen 23 und 4 Uhr erfolgt generell keine Schneeräumung.

Unterschied zwischen Schwarz- und Weissräumung

Schwarzräumung bedeutet, dass eine Strasse vollständig von Schnee und Eis geräumt ist.

Diese erfolgt auf den Hauptstrassen nach Flawil, Herisau und Mogelsberg, auf Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Zufahrten zum Bahnhof (Mühlefeldstrasse und Poststrasse), Fusswegverbindungen zu öffentlichen Gebäuden sowie stark begangene Gehwege.

Bei der Weissräumung soll die Fahrfläche nicht von Schnee befreit werden, sondern mit einer festgefahrenen, rund fünf Zentimeter dicken Schneedecke verbleiben.

Wenn schwankende Temperaturen die Eisbildung begünstigen oder Schneeglätte entsteht, erfolgt ebenfalls eine Schwarzräumung.

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