Aufgrund der Weisungen des Bundesrates rund um das Coronavirus kann die Bürgerversammlung vom Mittwoch, 25. März 2020, nicht durchgeführt werden.
Besprechung (Symbolbild)
Besprechung (Symbolbild) - Keystone
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Gemäss Art. 52 des Gemeindegesetzes kann der Gemeinderat eine Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte anordnen, wenn ausserordentliche Verhältnisse die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bürgerversammlung abzusagen und über die Jahresrechnung 2019 und das Budget und Steuerfuss 2020 der Politischen Gemeinde Niederhelfenschwil mittels Urnenabstimmung vom Sonntag, 19. April 2020, zu befinden.

Zum Abstimmungsmaterial werden Sie mit einer «Abstimmungszeitung», die den Finanzteil des Geschäftsberichts wiedergibt, bedient.

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